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- Taxis im Einsatz für Kranke - günstigster Individualverkehr
>>Qualität durch 20 Jahre Erfahrung<<
Nicht der Name, sondern die Praxis qualifiziert -
nach dem Slogan: learning by doing

In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Bedingungen für Krankenfahrten mehr und mehr zum Nachteil der betroffenen Patienten verändert. Den bislang größten Einschnitt brachte die Gesundheitsreform zum 1.1.2004. Grundsätzlich reicht, vor allem bei ambulanten Fahrten, die Verordnung des behandelnden Arztes nicht mehr, sondern die Krankenkasse behält sich vielmehr das Recht der Genehmigung vor. Trotzdem gibt es noch Bereiche die erstattungsfähig sind, wie zum Beispiel:

1. Fahrten von und zum stationären Aufenthalt mit Vor- und Nachuntersuchungen, die den Aufenthalt verkürzen
2. Fahrten von und zur ambulanten OP mit Vor- und Nachuntersuchungen
3. Dialyse-, Strahlen- und Chemofahrten, sowie Mehrfachfahrten für Patienten mit ähnlicher Einschränkung
4. Ambulante Fahrten für Patienten mit den Schwerbehindertenausweiskürzeln aG, Bl,H oder Pflegestufe II und III, sowie für Patienten mit ähnlichen Einschränkungen


Zusätzliche Informationen erhalten Sie über unsere Kontaktseite. Ihr zuständiger Mtarbeiter berät Sie ausführlich über alles Wissenswerte, macht Vorschläge und informiert Sie über wichtige zusätzliche Kontaktadressen. Für Patienten mit starken gesundheitlichen Einschränkungen bietet sich eventuell ein Rollstuhltransport an.


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